Ich bin ADAC-Mitglied. Muss ich für die anwaltliche Erstberatung selbst etwas bezahlen?
Nein. Bei uns als ADAC Vertragsanwalt können Sie – unabhängig von einer Rechtsschutzversicherung – ein erstes Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Die Kosten für die Erstberatung sind bereits in Ihrem ADAC Mitgliedsbeitrag enthalten.