Diese Möglichkeit besteht nur in Ausnahmefällen bei Glaubhaftmachung eines besonderen Interesses, so zum Beispiel wenn die antragstellende Person dadurch ihre rechtliche oder wirtschaftliche Stellung verbessern kann.
Krankengeld wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit geleistet, wobei der Anspruch während der Entgeltfortzahlung (in der Regel sechs Wochen) ruht. Der Krankengeldanspruch endet spätestens nach 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren, sofern Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung besteht. Die Zeiten der Entgeltfortzahlungen werden bei der Ermittlung des Maximalanspruchs berücksichtigt und angerechnet.