Ganz eindeutig ja, weil immer wieder gleich zu Beginn Entscheidungen getroffen werden müssen, die Sie vor späteren etwaigen finanziellen Nachteilen schützen. So z. B. die Frage, ob und wie lange Sie einen Mietwagen in Anspruch nehmen dürfen, ob und wenn ja, welcher Sachverständige zur Begutachtung des Fahrzeugschadens herangezogen werden soll etc. Zudem ist es oftmals unerlässlich, einen Blick in die Verkehrsunfallakte der zum Unfallort herbeigerufenen Polizeibeamten zu werfen. Akteneinsicht wird jedoch nur dem Rechtsanwalt gewährt.
Bei einem unverschuldeten Unfall muss der gegnerische Versicherer die Kosten tragen, die sich nach demjenigen Betrag richten, der letztendlich reguliert wurde.
Wenn der Gegner nur zum Teil haftet, dann bestimmt sich auch hier die Höhe der Anwaltskosten nach dem regulierten Betrag. Eine Rechtsschutzversicherung deckt etwaige weitergehende Kosten ab.
Auf jeden Fall. Wenn man sich vorgerichtlich mit der Gegenseite nicht auf eine bestimmte Haftungsquote einigen kann, muss im darauffolgenden Gerichtsverfahren häufig ein kostspieliges Sachverständigengutachten eingeholt werden. Haben Sie nunmehr keine Rechtsschutzversicherung, müssten Sie diese Kosten als Vorschuss, sowie auch die Gerichtskosten aus eigener Tasche vorstrecken. Doch selbst bei unverschuldeten Verkehrsunfällen kommt es immer öfter vor, dass die Versicherer nicht sämtliche Schadenspositionen in voller Höhe ausgleichen wollen und deshalb auch hier ein gewisses Prozessrisiko besteht, welches durch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgefangen werden kann.