Arbeitsrecht – ein Schwerpunkt unserer Anwaltskanzlei in Straubing

Das Arbeitsrecht stellt einen der Rechtsbereiche dar, von denen jeder Mensch im Laufe seines Erwerbslebens mehr oder weniger intensiv tangiert wird. Hierbei ist dieses Rechtsgebiet geprägt von einer hohen Aktivität des Gesetzgebers, aber vor allem durch sogenanntes Richterrecht, das heißt Rechtsfortbildung durch Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes und vor allem des Europäischen Gerichtshofes. Nur durch fundierte Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage und der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es möglich, arbeitsrechtliche Problemstellungen einer wirtschaftlich optimalen Lösung zuzuführen.

Wir betreuen Mandate sowohl auf Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite, wodurch wir mit unterschiedlichen Interessenlagen, vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht bestens vertraut sind.

Der Focus der arbeitsrechtlichen Mandatsbearbeitung erfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Gestaltung und Abschluss von Arbeitsverträgen und Berufsausbildungsverträgen.
  • Einseitige Veränderung von Arbeitsvertragsbeziehungen im Rahmen von Änderungskündigungen oder durch einvernehmliche Individualvereinbarungen.
  • Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Abmahnungen, Ermahnungen oder Ausübung des arbeitgeberseitigen Weisungsrechtes.
  • Geltendmachung und Abwehr von Lohn- und Entgeltforderungen, Forderungen im Zusammenhang mit Überstunden oder Mehrarbeit, Gratifikationen, Provisionen oder Sachbezügen, wie z.B. der Dienstwagenregelung.
  • Arbeitszeitrecht sowie Rechtsfragen im Zusammenhang mit Urlaubsgewährung und Abgeltung nicht genommen Urlaubes.
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche oder außerordentliche Beendigungskündigung sowie im Wege von Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen.
  • Außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen gegen ausgesprochene Änderungs- oder Beendigungskündigungen sowie das Führen von Abfindungsverhandlungen im Zusammenhang mit einer arbeitsrechtlichen Vergleichsvereinbarung oder eines Aufhebungsvertrages innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches des Kündigungsschutzgesetzes.
  • Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten, Jugendlichen und Auszubildenden.
  • Gestaltung sowie Abänderung von Arbeitszeugnissen und dienstlichen Beurteilungen.
  • Darüber hinaus vertreten wir Sie natürlich auch in Rechtsproblemen des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechtes, wie z. B. Anordnung von Ruhens- oder Sperrzeittatbeständen durch die Bundesagentur für Arbeit oder Zustimmungsverfahren des Inklusionsamtes vor Ausspruch von Kündigung von Schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten Personen.

Es wird hierdurch deutlich, dass allein aufgrund des zeitlichen Umfangs, welchen die tägliche Arbeitszeit für jede Person einnimmt, sich ein unharmonisch und gestört verlaufendes Arbeitsverhältnis für beide Arbeitsvertragsparteien äußerst belastend darstellen kann. Bei auftretenden Problemen und Konflikten ist es daher unabdingbar, durch rechtzeitige anwaltschaftliche Beratung die entsprechenden Weichen richtig zu stellen.

Da gerade die erfolgreiche Rechtsausübung im Bereich des Arbeitsrechtes zum Teil an relativ kurze Fristen geknüpft ist (z.B. die Zweiwochenfrist bei Ausspruch einer fristlosen außerordentlichen Kündigung, die Klagefrist von drei Wochen zur Erhebung von einer Kündigungsschutzklage nach Erhalt einer Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht oder tarifliche und vertragliche Ausschlussfristen), bieten wir Ihnen selbstverständlich ein hohes Maß an zeitlicher Flexibilität bei der Terminvergabe.

Die außergerichtliche, als auch gerichtliche Rechtsverfolgung soll nach gesetzgeberischer Intention nicht durch wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse des rechtssuchenden Bürgers behindert werden. Wir sind Ihnen auch selbstverständlich gerne bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe behilflich.

Ihre Ansprechpartner für Arbeitsrecht in der Anwaltskanzlei Passian & Kollegen GbR in Straubing

Rechtsanwalt Timo Bauer

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Hans-Günter Huber

Fachanwalt für Familienrecht

Wirtschaftsmediator

Lernen Sie uns näher kennen und vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter Telefon 09421 / 2084.