Erbrecht – ein Schwerpunkt unserer Anwaltskanzlei in Straubing
Erbfolge ist die Rechtsnachfolge des oder der Erben in das gesamte Vermögen des Verstorbenen. Zu unterscheiden ist hierbei die gesetzliche Erbfolge von der gewillkürten Erbfolge.
Letztwillige Verfügungen oder lebzeitige Zuwendungen bieten zahlreiche Möglichkeiten, die gesetzlich vorgesehenen Regelungen zu modifizieren und dem hiervon abweichenden Willen des Erblassers Rechnung zu tragen. Dabei kommt es aufgrund mangelnder Kenntnis der Rechtslage jedoch häufig zu fehlerhaften Gestaltungen der Erbfolge. Scheuen Sie sich deshalb nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es geht um Ihren letzten Willen! Klare Regelungen zur Erbfolge vermeiden zudem Streit unter den Hinterbliebenen.
Insbesondere stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Testament (u.a. Ehegattentestament bzw. Berliner Testament, Behindertentestament)
- Erbvertrag
- Vermächtnis
- Auflagen
- Testamentsvollstreckung
- Vor- und Nacherbschaft
Auch durch vorweggenommene Erbfolge kann Vorsorge getroffen werden, wobei den Vorschriften zur Anrechnung und Ausgleichung Rechnung zu tragen ist.
Ebenso stehen wir Ihnen bei der
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften,
- Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie der
- Erfüllung der in diesem Zusammenhang bestehenden Auskunftsrechte.
zur Seite und bieten Ihnen selbstverständlich Unterstützung bei Fragen zur
- Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft,
- Überschuldung des Nachlasses,
- Nachlasspflegschaft und Nachlassverwaltung.
Bitte beachten Sie, dass eine Ausschlagung der Erbschaft nur innerhalb der relativ kurzen Frist von sechs Wochen nach Kenntnis vom Anfall und Grunde der Erbenberufung möglich ist.