Familienrecht – ein Schwerpunkt unserer Anwaltskanzlei in Straubing
Der Entschluss zur Trennung ist ein massiver Einschnitt, der für alle Beteiligten gravierende Folgen nach sich zieht. Als im Familienrecht tätige Rechtsanwälte verfügen wir über qualifiziertes Fachwissen, Erfahrung sowie Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick, um Sie als unseren Mandanten auf diesem Weg zu begleiten und das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Erstberatung
Im Rahmen unserer familienrechtlichen Erstberatung erhalten Sie einen umfassenden Überblick über alle in Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung stehenden Fragen.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch in allen Belangen des Kindschaftsrechts (u.a. Abstammungs-, Sorgerechts- und Umgangssachen) gerne zur Verfügung.
Wichtig sind dabei nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch die gemeinsamen Kinder, die zwangsläufig mit der geänderten familiären Situation konfrontiert werden. Um gerade auf der Elternebene schnell zu zufriedenstellenden Lösungen zu gelangen und die Gräben hier nicht unnötig zu vertiefen, ist es ratsam, so früh wie möglich anwaltliche Hilfe zu beanspruchen. Gerade die Regelung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen – also sowohl Kindesunterhalt als auch Trennungs- und nachehelicher Unterhalt – können ohne entsprechende Absicherung nur für die Zukunft und nicht mehr für die Vergangenheit rückwirkend geltend gemacht werden.
Ziel unserer Beratung ist es, im Trennungsfall für Sie und Ihre Familie die beste maßgeschneiderte Lösung zu finden.
Teil der Beratung ist selbstverständlich auch die Aufklärung über die Kosten des Scheidungsverfahrens bzw. der anwaltlichen Tätigkeit. Sollten Sie knapp bei Kasse sein, so ist es möglich, dass Sie hier staatliche Unterstützung erhalten. Die wichtigsten Informationen und den Fragebogen zur Beantragung von Verfahrenskostenhilfe können Sie im Bereich Downloads downloaden.
Neben der Durchführung des Scheidungsverfahrens und der Regelung des sog. Versorgungsausgleichs (Rente) regeln wir für Sie die Auseinandersetzung des Vermögens (Zugewinnausgleich) und des Hausrates bzw. der Wohnung.
Bei der Vermögensauseinandersetzung von Unternehmern und Freiberuflern können wir auf ein beständig gewachsenes Netzwerk von Steuerberatern und Fachleuten zurückgreifen.
Tätigkeitsschwerpunkte im Familienrecht:
- Berechnung und Abwehr von Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt
- schnelle und konfliktfreie Scheidung
- Unternehmerscheidungen und Scheidungen von Selbstständigen
- Berechnung und Durchsetzung von Zugewinnausgleichsansprüchen
- Vermögensauseinandersetzung
- Elternunterhalt
- Elterliche Sorge
- Umgang
- Abstammungssachen, u.a. Vaterschaftsanfechtung / Vaterschaftsfeststellung
- Adoption