Miet- und Wohnungseigentumsrecht – ein Schwerpunkt unserer Anwaltskanzlei in Straubing

Aufgrund der vielfachen Auswirkungen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts (einschließlich nachbarrechtlicher Fragestellungen) auf das alltägliche Leben wird nahezu jeder in seinem Leben mit Problemstellungen aus diesem Bereich konfrontiert.

So regelt das Miet- und Pachtrecht in zahlreichen Bestimmungen detailliert die entgeltliche Gebrauchsüberlassung von Gegenständen und Immobilien. Zur Durchsetzung Ihrer Rechte als Vermieter und Mieter bzw. Verpächter und Pächter bedarf es bei ersten Unstimmigkeiten einer frühzeitigen anwaltlichen Beratung, um die Weichen für eine weitere und möglichst konfliktfreie Vertragsbeziehung zu stellen.

Sollte eine Beendigung des Miet-/Pachtverhältnisses gleichwohl unumgänglich sein, gilt es ebenfalls rechtzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Andernfalls kann es zu erheblichen Verzögerungen durch Nichtbeachtung geltender Bestimmungen kommen, die einer steten Veränderung sowohl durch Gesetzgebung, als auch durch die Rechtsprechung unterliegen.

Im Rahmen der Wohnraummiete sind sowohl für Vermieter als auch für Mieter häufig folgende Themenbereiche zu klären:

  • Nebenkosten- / Betriebskostenabrechnungen
  • Vertragliche Gestaltung insbesondere bezüglich:
    Schönheitsreparaturen, Endrenovierung und Verkehrssicherungspflicht
  • Zahlungsverzug
  • Mieterhöhung (mit und ohne [qualifizierten] Mietspiegel)
  • Mängeln der Mietsache und Mietminderung
  • außerordentliche bzw. fristlose Kündigung
  • ordentliche Kündigung (z.B. aufgrund Eigenbedarfs)

Ebenso führt die sich mittlerweile auf 162 Städte und Gemeinden beziehende und seit 07.08.2019 in Kraft getretene Bayerische Mieterschutzverordnung („Mietpreisbremse“) zu Beratungsbedarf bei Mietern und Vermietern.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie aber auch kompetent bei Fragen zu Geschäftsraum- und Gewerbemiete sowie Pachtangelegenheiten.

Auch das Wohnungseigentumsrecht bietet eine Vielzahl an rechtlichen Fallstricken, die eine professionelle Beratung und ggf. Vertretung erfordern.

Wir verhelfen Ihnen gerne zu Ihrem Recht insbesondere in folgenden Teilbereichen:

  • Verwaltung durch die Wohnungseigentümer
  • Bestellung und Abberufung des Verwalters
  • Überprüfung und Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
  • Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • Teilungsanordnung
  • Veräußerungsbeschränkungen
  • Instandhaltungsrückstellung
  • Wirtschaftsplan einschließlich Abrechnungen

Ihr Ansprechpartner für Mietrecht in der Anwaltskanzlei Passian & Kollegen GbR in Straubing

Rechtsanwältin Anja Schöller

Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin

Lernen Sie uns näher kennen und vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter Telefon 09421 / 2084.