Verkehrsrecht – ein Schwerpunkt unserer Anwaltskanzlei in Straubing
Ein Spezialgebiet der Kanzlei Passian & Kollegen in Straubing ist das Verkehrsrecht. Wir übernehmen die Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Außerdem sind wir Vertragsanwalt des ADAC für Verkehrsrecht für den Bereich Straubing / Bogen.
Gerade im Verkehrsrecht ist eine frühzeitige Inanspruchnahme professioneller Hilfe oftmals sprichwörtlich kriegsentscheidend. Egal ob Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind, geblitzt wurden, wegen Alkohol am Steuer oder Verkehrsunfallflucht der Führerscheinentzug droht oder Sie als Käufer oder Verkäufer eines (gebrauchten) Kfz mit Sachmängeln konfrontiert werden: Ohne schnelle anwaltliche Hilfe eines Spezialisten drohen später zahlreiche Nachteile. Wir helfen Ihnen dabei, von Anfang an die richtigen Weichen zu stellen und für Sie in jeder Situation das Maximale herauszuholen.
Unfallregulierung
Wir unterstützen Sie nach Verkehrsunfällen bei der Durchsetzung der Ihnen zustehenden Ersatzansprüche, denn eines ist klar: Die Versicherungen zahlen selten freiwillig und vollumfänglich.
Dies umfasst insbesondere die Geltendmachung von Reparaturkosten, Gutachterkosten, einer Wertminderung, Mietwagenkosten und einer Nutzungsausfallentschädigung.
Sollten Sie zudem verletzt worden sein, helfen wir Ihnen u.a. dabei, ein angemessenes Schmerzensgeld einzufordern, einen Erwerbsschaden zu berechnen, Nachteile in der Haushaltsführung auszugleichen oder auch Ihre Rechte in der (privaten) Unfallversicherung geltend zu machen.
Lassen Sie sich nicht durch verlockend klingende Angebote einer „stressfreien“ Regulierung des Unfalls durch die gegnerische Haftpflichtversicherung blenden. Nur ein von Ihnen frühzeitig eingeschalteter Verkehrsrechtsspezialist kann sicherstellen, dass Sie auch all das bekommen, was Ihnen zusteht.
Gut zu wissen: Wer den Unfall nicht verschuldet hat, muss auch die Kosten des von ihm eingeschalteten Anwalts nicht zahlen. Dies obliegt dem Schädiger und dessen Versicherung.
Bußgeldsachen und Verkehrsstrafrecht
Die Folgen von Verkehrsverstößen und Verletzungen verkehrsspezifischer Strafnormen können gravierend sein. Nicht selten drohen neben hohen Geldstrafen Fahrverbote oder gar der Führerscheinentzug, was zu großen Schwierigkeiten beruflich wie privat führen kann.
Wir vertreten Sie deshalb auch in allen verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren.
Dies umfasst in Bußgeldverfahren insbesondere die Verteidigung gegen Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen (Blitzer), Abstandsverstößen, Nutzung von Mobiltelefonen oder anderer elektronischer Geräte während der Fahrt, falschen Parkens oder Verstößen nach § 24 a StVG (Alkohol und Drogen im Straßenverkehr).
Im Verkehrsstrafrecht erstreckt sich die Beratung und Verteidigung auf Sachverhalte wie den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung bei Verkehrsunfällen, der Unfallflucht, der Straßenverkehrsgefährdung oder der Trunkenheit im Verkehr. Dabei vertreten wir Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgerichten, auch zur Verhinderung von Fahrverboten oder zur Verkürzung der Sperrfrist bei Führerscheinentzug.
Sollte man Ihnen einen Verkehrsverstoß vorwerfen oder Sie einer Verkehrsstraftat beschuldigen, so zögern Sie nicht und nehmen Sie umgehend mit uns Kontakt auf. Je früher wir tätig werden können, desto höher stehen die Chancen einer erfolgreichen Verteidigung.
Autokauf- und Führerscheinrecht
Außerdem umfasst unsere verkehrsrechtliche Beratung und Vertretung auch sämtliche Fragen des Autokaufrechts, insbesondere die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten bei Mängeln des gekauften Fahrzeugs wie Nachbesserung, Rücktritt vom Kaufvertrag, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz.
Wir unterstützen Sie auch bei sämtlichen Problemen rund um den Führerschein, sei es der drohende Fahrerlaubnisentzug durch Strafbehörden oder die Führerscheinstelle, die Anordnung einer MPU oder Beibringung eines medizinischen Gutachtens zur Fahrtauglichkeit oder die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach Einziehung des Führerscheins.